Steigende Preise fossiler Brennstoffe und die Notwendigkeit der Umwelt-Entlastung und des Klimaschutzes für eine sichere Zukunft von uns allen machen eine Senkung des Energieverbrauchs unumgänglich.
Hausbesitzer und Kaufinteressenten sind oftmals verunsichert:
- Lohnt sich eine energetische Sanierung des Gebäudes?
- Wie sieht es denn wärmetechnisch überhaupt aus mit meinem Haus?
- Was kann ich tun, damit ich nicht nur Geld "ins Haus butter", sondern davon profitiere?
- Welche finanzielle Förderung kann ich erhalten?
"Vor-Ort-Beratung" gem. BAFA-Anforderungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die "Vor-Ort-Beratung", wie sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Technologie beschrieben wird (BMWI), mit einem Zuschuss zu den Beratungskosten von
300,-€ bei ein bis zwei Wohneinheiten und
360,-€ ab drei Wohneinheiten.
Zusätzlich wird seit dem 01.05.2008 ein Zuschuss von 50,-€ gewährt, wenn der Beratungsempfänger die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wünscht. Seit dem 01.10.2009 werden separate Thermografiegutachten nicht gefördert. Es gibt aber einen Zuschuss für die Integration thermografischer Untersuchungen in den Vor-Ort-Beratungsbericht. Dabei werden für jedes Thermogramm 25,- € und insgesamt max. 100,- € gewährt. Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 inklusive der Integration in den Beratungsbericht werden mit 100,- € bezuschusst. Eine Kombinierung der Boni für Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfung ist nicht möglich. Die maximale Förderhöhe beträt immer 50% der Beratungskosten.
Die Laufzeit des Förderprogramms endet nach derzeitigem Stand am 31.12.2014! Über eine Verlängerung wird noch entschieden.
Die Förderung steht laut BAFA "unter Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel". Soll heißen: Sind die für die Förderung von Energieberatungen vorgesehenen Gelder erschöpft, wird keine Zuwendung ausgezahlt. Ob die Frist noch einmal verlängert wird, kann noch nicht gesagt werden.
Was heißt denn "Vor-Ort"?
Vor-Ort heißt, dass der Berater vor Ort, also am zu sanierenden Objekt, den Ist-Zustand sorgfältig aufnimmt und zur Ermittlung des Nutzerverhaltens ein persönliches Gespräch führt. Zum Nutzerverhalten gehören z.B. Lüftungsverhalten, durchschnittliche Raumtemperaturen, Beheizung weniger genutzter Räume und längere Leerstände. In einem abschließenden persönlichen Gespräch fasst der Berater noch einmal die Ergebnisse des Beratungsberichts zusammen und geht auf möglicherweise noch offenstehende Fragen des "Beratungsempfängers" ein.
Warum eine BAFA-Energieberatung?
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn der Berater die entsprechende, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgeschriebene Qualifikation mitbringt. Der BAFA-Berater darf auch nicht an ein Energieversorgungsunternehmen oder ein Unternehmen, das im Heizungs- oder Gebäudebereich tätig ist, gebunden sein.
Zudem werden festgelegte Anforderungen an Qualität und Inhalt der Energieberatung gestellt.
Somit wird durch die Kontrolle durch das BAFA sichergestellt:
Der Beratungsempfänger erhält eine Beratung
- von einem fachkompetenten Experten, der
- neutral, anbieterunabhängig ist und daher die Beratung ohne Verkaufsinteresse durchführt.
Weitere Vorteile der BAFA-Beratung: Energieeinsparung UND Kostensenkung:
Auf Grundlage einer genauen Ermittlung des Ist-Zustandes (Bestandsaufnahme) und der Berechnung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen werden sinnvolle Maßnahmen empfohlen und daraus Maßnahmenpakete geschnürt.
Sinnvoll bedeutet:
- effektive Senkung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung
- Gegenüberstellung der Energiekosteneinsparung und der Investitionskosten.
Eine Maßnahme ist dann sinnvoll, wenn die Energiekosteneinsparung größer ist als die auf die Lebensdauer der Maßnahme umgerechneten Investitionskosten und somit die laufenden Kosten gesenkt werden.
Der Beratungsempfänger profitiert also von der Investition!
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Wohngebäudes. Die Beratung für Wohngebäude ist förderfähig, wenn der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt (bzw. die Bauanzeige erstattet wurde), bezuschusst werden.
Die Gebäudehülle darf nicht nachträglich um mehr als 50% vergrößert worden sein und die Gebäudefläche muss zu mehr als die Hälfte zu Wohnzwecken genutzt werden.
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter, die eine BAFA-Förderung zur Energiesparberatung in Anspruch nehmen können, gelten "natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen". Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen und, falls gegeben, muss die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden sein.
Hilfe durch den Förderdschungel:
Es gibt Förderprogramme für die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, die Senkung der CO2-Emissionen, Verwendung bestimmter umweltverträglicher Materialien und für verschiedene anlagentechnische Sanierungen im Bereich der Wärmeerzeugung.
Um Förderprogramme optimal nutzen zu können, wird der Beratungsempfänger darüber informiert, was wie womit gefördert wird.