Für Neubauten schon lange Pflicht, besteht nun auch für Wohngebäude im Bestand die Pflicht zum Energieausweis. Aber wer weiß schon, ob er davon betroffen ist und ab wann für welches Gebäude welcher Energieausweis vorgeschrieben ist?
Die bedeutendste Neuerung in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist sicherlich eben diese Pflicht zur Energieausweisausstellung für Wohngebäude im Bestand. Aufgrund der großen Anzahl an betroffenen Wohngebäuden wurde eine Übergangsregelung zur stufenweise Einführung der Ausweispflicht beschlossen.
Die sogenannte Übergangsregelung gilt folgendermaßen:
- Ab 01.07.2008 gilt die Ausweispflicht für Wohngebäude der Baufertigungsjahre bis 1965. Dabei besteht die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchorientierten Energieausweis.
- Ab 01.10.2008 müssen für Wohngebäude, die weiniger als 5 Wohneinheiten haben und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, Ausweise auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Ausnahme: Bei Baufertigstellung wurde das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 eingehalten oder durch spätere Änderung mindestens auf dieses Niveau gebracht.
- Ab 01.01.2009 gilt die Ausweispflicht auch für Wohngebäude der Baufertigungsjahre nach 1965. Für Gebäude, deren Bauantrag am oder nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, besteht weiterhin die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis.
Die Ausweispflicht kommt dann zum Tragen, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs:
- Vor Ort wird vom Berater sorgfältig der Ist-Zustand festgestellt (Bestandsaufnahme).
- Aus den gewonnenen Daten wird der Energiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle ermittelt.
- Die Ausstellung erfolgt gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007.
- Modernisierungsempfehlungen werden gem. EnEV 2007 dem Energieausweis beigefügt.
Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs:
- Ein Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich, es sei denn, die Ermittlung des Energieverbrauchs gestaltet sich als so schwierig, dass der Hauseigentümer dazu Hilfe benötigt.
- Der Ermittlung des Verbrauchs der letzten drei Jahre werden zugrunde gelegt:
die Energieabrechnungen bzw. Lieferscheine, die diesen Zeitraum betreffen,
und der Restbestand (z.B. Restmenge im Tank) zum Lieferzeitpunkt.
- Die Ausstellung erfolgt gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007.
- Modernisierungsempfehlungen werden gem. EnEV 2007 dem Energieausweis beigefügt.
Warum Energieausweise?
Sinn und Zweck der neuen Ausweispflicht liegen darin, den Hauseigentümer durch die energetische Einstufung der Gebäudehülle bzw. den ermittelten Verbrauch, was sich sicherlich auf Verkaufswert und Mietpreis niederschlagen wird, zu einer Sanierung des Gebäudes anzuregen und somit zur Umwelt-Entlastung beizutragen.
Da die Vorräte an Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Steinkohle nur begrenzt zur Verfügung stehen und die Emissionen ozonschädlicher Gase das Klima verändern, sollten wir die Einführung von Energieausweisen nicht nur als lästige Pflicht und Kostenfaktor ansehen, sondern auch als Chance auf eine sichere Zukunft von uns allen - auch unserer Kinder.